'Die Geschichte der bisherigen Gesellschaft ist die Geschichte der Menschenrechtsverletzungen. Und dagegen anzugehen, bedeutet, sich mit allen Mächten der Welt anlegen zu wollen.'
Von dieser Erkenntnis wissen die Initiatoren des 3. Russell-Tribunals zur Situation der Menschenrechte in der BRD ein Lied zu singen. So mancher Repräsentant bundesrepublikanischer Verfassungswirklichkeit mußte sich arg gefordert fühlen, als während der vergangenen Monate Persönlichkeiten des In- und Auslandes mit peinlicher Sorgfalt und äußerster Akribie eine Analyse des 'Modells Deutschland' (BRD) lieferten, die wenig schmeichelhaft ausfiel.
Die bürgerlichen Verteidiger des Abbaues bürgerlicher Freiheiten glaubten in der Denunzierung des Russel-Tribunals ein leichtes Spiel zu haben und unterstellten den Mitgliedern der Gruppe 'prokommunistische Absichten' und 'Einseitigkeit' in der Bewertung 'angeblicher' Menschenrechtsverletzungen.
Dabei war gerade der Vorwurf der Einseitigkeit unbegründet. Während des Tribunals hatten sich die Stimmen derer gemehrt, die auch die Diskussion über Menschenrechtsverletzungen in der DDR verlangten. Ausgehend von der Einsicht, daß die Spaltung eines Volkes nicht als Rechtfertigung gebraucht werden darf, sich in der Frage der Menschenrechte verschiedener Maßstäbe zu bedienen, wurde der Ruf laut nach einem neuen Russel-Tribunal, das sich diesmal konkret mit den Menschenrechtsverletzungen in der DDR befassen sollte.
Neben Wolf-Dieter Narr und Ingeborg Drewitz, die die Notwendigkeit unterstrichen, sich diesem Thema widmen zu müssen, bezog besonders entschieden Agnes Heller für ein solches Russel-Tribunal Stellung. Die ehemalige Assistentin von Georg Lukacs war Ende der 50er Jahre aus der ungarischen KP ausgeschlossen worden. 1968 hatte sie ihre Stellung an der Universität verloren, weil sie gegen den Einmarsch der Warschauer Pakt-Armeen in die CSSR protestiert hatte.
Diese Anregungen wurden schon bald von der Bahro-Solidaritäts-Bewegung aufgegriffen. Nachdem Ken Coates von der Russell-Peace-Foundation die Aufforderung des Kölner 'Bahro-Lese- und Solidaritätskreises', ein neues Russell-Tribunal zur Situtation der Menschenrechte in der DDR durchzuführen, grundsätzlich positiv beantwortet hatte, wurde die Debatte zunehmend heftiger. Gerade im Rahmen der Bahro-Aktivitäten wurden gleichzeitig ernste Bedenken angemeldet, ob dieses Vorhaben nicht auch negative Auswirkungen auf die praktische Solidaritätsarbeit haben müßte.
Ken Coates hatte in seinem Schreiben an den Kölner Bahro-Solidaritäts-Kreis besonderen Wert auf das Urteil dreier Personen gelegt, die über genügend Erfahrungen mit der ostdeutschen Gesellschaft verfügen: Wolf Biermann, Robert Havemann und Heinz Brandt.
Was liegt näher, als bei drei Personen drei verschiedene Standpunkte zu vermuten: Während Wolf Biermann noch gar nichts von sich hören ließ, griff Heinz Brandt sofort eindrucksvoll diesen Gedanken auf.
Robert Havemann hingegen zweifelte, daß ein solches Tribunal 'nicht sehr geeignet wäre, auch innerhalb der DDR sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei der Regierung eine nachhaltige Wirkung zu erreichen'.
Stattdessen schlug Havemann eine 'Beratung über Probleme des Friedens vor', an der der Friedensrat der DDR als Mitveranstalter teilnehmen sollte. Ein Gedanke, der zwar nur auf KP-Ebene zu realisieren wäre, der aber in Anbetracht der großen Ungewißheit, ob die Eurokommunisten einem Russel-Tribunal über die DDR mit ähnlichem Wohlwollen begegnen würden, wie beim 3. Russell-Tribunal geschehen, eine Möglichkeit böte, das politische Gewicht der kommunistischen Parteien Westeuropas in einem entsprechenden Rahmen zur Geltung zu bringen.
Inzwischen sind auch von Gollwitzer, Flechtheim, Berger, Steffen, Mandel u.a. Stellungnahmen eingetroffen.
In diesem Heft können nur drei von ihnen veröffentlichen. Es sind dies die Stellungnahmen von Prof. Ossip K. Flechtheim, des SPD-Linken Jochen Steffen und von Mihaly Vajda aus Bremen, ehemals Budapest.
Sachliche Analyse erwägenswert
von Prof. Ossip K. Flechtheim
(Ossip K. Flechtheim trat 1927 in die KPD ein und schon fünf Jahre später wegen der zunehmenden Stalinisierung wieder aus. 1952 wurde er an die FU Berlin berufen und wirkte dort lange Jahre als Professor. Als sich 1962 in der SPD ein Rechtskurs abzeichnete, kehrte er auch dieser Partei wieder den Rücken.)
'Die Forderung nach einem Bertrand-Russell-Tribunal für die DDR erscheint zunächst einmal recht plausibel. Nachdem ein solches Tribunal für die Bundesrepublik stattgefunden hat, kann man sehr wohl an eine Parallel-Aktion für das 'andere Deutschland' denken. Es ist doch sicherlich beachtlich, daß eine Persönlichkeit wie Heinz Brandt, der sowohl im III. Reich wie in der DDR so viel gelitten hat, immer wieder ein solches Tribunal gefordert hat.
Gegen ein solches Tribunal könnte vielleicht sprechen, daß es unter gewissen Umständen zu einem Instrument des kalten Krieges werden könnte.
Das wäre im besonderen der Fall, wenn es sein Zentrum in der Bundesrepublik hätte und hauptsächlich von Bürgern dieses Staates betrieben würde. Hier wäre zu überlegen, ob nicht ein solches Tribunal besser auf eine Reihe von Ostblockstaaten ausgedehnt würde. Die Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion und in der Tschechoslowakei, aber auch in China dürften kaum geringer sein als in der DDR.
Man sollte daher überlegen, ob nicht ein solches Tribunal mehrere kommunistische Staaten behandeln müßte.
Ferner wäre darauf zu achten, daß in diesem Tribunal absolut integere Persönlichkeiten aus Ländern sitzen, die nicht im Verdacht stehen, den kalten Krieg gegen den Osten anheizen zu wollen. In denke dabei vor allen Dingen an kleinere Staaten wie die Skandinavischen Länder, die Niederland und Österreich, aber auch möglicherweise Länder wie England, Frankreich und Italien, die niemals in einen Krieg gegen die Sowjetunion verwickelt waren.
Jedenfalls wird man das Problem reiflich zu überlegen haben. Die Bertrand-Russell-Foundation hatte bisher einige sehr wichtige und fruchtbare Untersuchungen angestellt, vor allem wohl in Bezug auf Lateinamerika und die Bundesrepublik, aber auch im Hinblick auf den Vietnam-Krieg.
Sicherlich wäre eine sachliche Analyse der Lage in einem kommunistischen Lande durchaus erwägenswert, ebenso wie aber auch weitere Untersuchungen über Diktaturen in der 3. Welt.'
Wegen all der opferbereiten Arbeiter …
von Jochen Steffen
(Jochen Steffen war bis 1976 Vorsitzender der SPD Schleswig-Holstein. Er wird dem linken Flügel der SPD zugerechnet. Steffen gibt die Zeitschrift 'Avanti' heraus.)
'Gehört der Fall Bahro vor ein internationales Tribunal? Schließlich hat Bahro lange das Brot jener gegessen, deren Lied er auch sang. Jetzt sieht er die Kehrseite durch schwedische Gardinen. Bei 'Wasser und Brot'.
Bahro hat seine fundamentale Kritik profihaft verkauft, eine breite Öffentlichkeit organisiert. Er wußte vorher um die falschen Verbündeten im Westen, wie um die Folgen im Osten. Bahro hat um die politischen Konsequenzen seiner fundierten Kritik gewußt. Er hat sie gewollt.
Das autoritäre System hat so reagiert wie der Hund Pawlows. Auf die Feststellung, daß die marxistischen Sozialisten den Weg zu freien, selbstbestimmten Produzenten wollen - der Herrschaft der Arbeiterklasse durch die Arbeiter selbst - darauf antworteten die selbsternannten Eliten und Führer der Arbeiterklasse mit Geifern und Beißen.
Die Feststellung, daß man Sozialismus und Freiheit wollte und die Diktatur einer verknöcherten Partei bekam, legt die Sprengladung an die ideologische Plattform der Bonzenherrschaft über die Arbeiterklasse.
Wen wundert es, daß sie beißen und geifern? So reagieren sie seit Jahrzehnten. Wie die Hunde Pawlows.
Was soll die erneute Analyse bekannter Reflexe? Was soll die erneute Zergliederung der Mechanismen bourgeoiser Diktatur mit einer neuen herrschenden Klasse?
Der Fall Bahro gehört vor ein internationales Tribunal! Er gehört dorthin wegen all der opferbereiten Arbeiter, Funktionäre und Sozialisten, die unter persönlichen Opfern und Leiden, ideologischen Bauchschmerzen und Todesgefahr für Sozialismus und Freiheit, Herrschaft der Arbeiterklasse durch freie, selbstbestimmte Arbeiter, eingetragen sind.
Der Fall Bahro gehört vor ein internationales Tribunal wegen all der zahllosen Sozialisten, die an ihren Prinzipien und Idealen festhielten unter der Diktatur des Kapitals und der Diktatur von Faschisten und Nationalsozialisten. Und die nicht bereit waren, sie zu vergessen unter der Diktatur einer selbsternannten, bürokratischen Vorhut der Arbeiterklasse.
All die unbekannten Sozialisten, die Stalins Fettpakete ebenso ablehnten wie die ständige Verführung zur Korruption an 'der Macht', an der Entmündigung und Unterdrückung ihrer Klasse, teilzunehmen. Die dafür Druck, Schikane, Verfolgung und Gefängnis erneut - rechtlos und schutzlos - auf sich nahmen.
Der Fall Bahro gehört ihretwegen vor ein internationales Tribunal. Dieses Zeugnis zahlloser Menschen für Freiheit und Sozialismus zeigt, daß beides und zusammen möglich ist. Wer beides will, wird dies Tribunal - der Menschen und der Sache wegen - unterstützen.'
Zum Schweigen verurteilt?
von Mihaly Vajda,Budapest/Bremen
(Mihály Vajda, zur Zeit Gastprofessor an der Uni Bremen, wurde 1935 in Budapest geboren. Er studierte bei Agnes Heller und Georg Lukazc, arbeitete bis 1975 am Philosophischen Institut der ungarischen Akademie der Wissenschaften, wurde dann entlassen und aus der Partei ausgeschlossen. Vajda gilt als Verfechter der Ideen der Budapester Schule.)
'Als Osteuropäer war ich geneigt, auf die Frage mit einem schnellen und eindeutigen ,Ja' zu antworten. Um so mehr, da die Frage nach dem, besser gesagt schon während des Russel-Tribunals über die Verletzung der Menschenrechte in der Bundesrepublik aufgeworfen wurde.
Wenn man darüber sprechen darf, oder gerade soll, wie man die Menschenrechte in der Bundesrepublik verletzt, ist es einfach praktisch und moralisch unmöglich, die Verletzungen der Menschenrechte im anderen Deutschland nicht zu erwähnen.
Zieht man in dieser Hinsicht einen Vergleich zwischen den beiden Deutschländern, soll man gestehen, daß alles, was in den letzten Jahren in der Bundesrepublik passierte, von der ständigen Lage in der DDR in den Schatten gestellt wird.
Dennoch habe ich eingesehen, daß man die Gegenargumente erwägen muß, da es sich hier nicht einfach um Moral, Gerechtigkeit, sondern um Politik handelt. Aber die überwiegende Mehrzahl dieser Gegenargumente entfällt. Sie lauten nämlich folgendermaßen:
1. Ein Russell-Tribunal über die Verletzungen der Menschenrechte in der DDR oder in irgendeinem anderen Land des ,realen Sozialismus' könnten die verschiedensten reaktionären Kräfte für ihre Hetzkampagne gegen jedwede Idee des Sozialismus ausnützen.
2. Das Russell-Tribunal würde den oppositionellen Kräften in den Ostblock-Ländern eher Schaden zufügen als helfen; die östlichen Behörden würden nämlich mit einer Verstärkung der Repression reagieren.
Nun, ich könnte die Existenz dieser Gefahren nicht leugnen. Nähmen wir aber aus diesen Gründen vom Russell-Tribunal Abstand, wären wir betreffs der Lage in diesen Ländern einfach zum Schweigen verurteilt.
Welche linke Kritik könnte von reaktionären Kräften nicht ausgenützt werden, welche linke Kritik könnte nicht von den östlichen Behörden als ,objektiv den antisozialistischen Kräften dienenden' abgestempelt werden?
Hier gibt es keinen Unterschied zwischen Russell-Tribunal und anderen politischen Aktionen. Wer in unserer Welt Garantien haben will, damit seine politischen Taten von niemand anderem ausgenützt, instrumentalisiert usw. werden, wird gar nichts tun. Die Mächte, wogegen wir kämpfen, die wir abbauen möchten, sind leider noch kräftiger als die Kräfte einer sozialistischen Demokratie.
Ein drittes Argument, das ich ebenso zurückweisen möchte, will ich ein wenig ausführlicher besprechen. Das nämlich, wonach die Sozialisten es sich nicht erlauben können, einfach nur über die Menschenrechte zu sprechen. In diesem Fall könnten sie sich ja von den anderen, die die Menschenrechte ebenso verteidigen wollen, aber mit der Idee des Sozialismus nichts zu tun haben, nicht abgrenzen. Gegen diese Argumentation habe ich zweierlei einzuwenden:
1. Falls diese ,anderen' in der Tat für die volle Entfaltung der sog. Menschenrechte auftreten, d.h. die Verletzungen der Menschenrechte auch dort wahrnehmen, wo das nicht seitens sich sozialistisch bekennender Menschen und Institutionen passiert, sollen sich die Sozialisten nicht schämen, mit denen zusammenzugehen.
Wenn wir in der Tat auch Demokraten sind und nicht nur Sozialisten, ist ein jeder wahrer Demokrat unser Verbündeter. Leugnen wir das, vertreten wir den Standpunkt, den es gerade zu bekämpfen gilt: 'Die Menschenrechte sind ein bourgeoises Privileg, gehören zur ,bürgerlichen Demokratie', die wir abschaffen müssen, um die ,wahre Demokratie' zustandezubringen'.
2. Die Sozialisten im Westen müssen wahrnehmen, daß man im ,realen Sozialismus' gar keinen Schritt in die Richtung eines wahren tun kann, ohne die Menschenrechte und d.h. eine politische Demokratie zu erkämpfen.
In einer Lage, wo die Menschen sich in keiner Form ausdrücken und artikulieren können, hat es keinen Sinn mehr, über Sozialismus zu sprechen.
Sage ich nach alledem ein ,Nein' zum Russell-Tribunal über die DDR, tue ich das aus folgenden Gründen:
Einerseits ist die Form eines Tribunals in erster Linie dazu geeignet, eine Sachlage zu klären. Es hat aber keinen Sinn mehr, beweisen zu wollen, daß in den Ländern des realen Sozialismus die Menschenrechte verletzt werden. Nicht nur in der DDR - obwohl es wieder unsinnig wäre, die beträchtlichen Unterschiede in dieser Hinsicht zwischen den einzelnen Ländern zu leugnen. Aber eine wahre Gewissens-, Meinungs-, Organisations- und Bewegungsfreiheit existiert in keinem dieser Länder. Wer diese Tatsache nicht wahrnimmt, will es einfach nicht; den werden keine Tribunale überzeugen.
Andererseits halte ich es für sehr wichtig, was Prof. Gollwitzer gesagt hat: Die Sitzungen des Russell-Tribunals sollen auch einen Selbstkritik-Charakter haben. Falls an dem Tribunal nur Leute teilnehmen könnten, die entweder Bürger anderer Länder sind, oder Emigranten, die in die DDR nicht zurückkehren und die Verantwortung für ihre Aussagen in ihrem eigenen Land nicht tragen können, könnte das Tribunal diesen Selbstkritik-Charakter nicht bewahren.
Ich will und soll die Aufgaben der westlichen Linken, Sozialisten betreffs der Länder des ,realen Sozialismus' nicht bestimmen. Statt Russell-Tribunal möchte ich vielmehr vorschlagen, in einem jeden Fall, wo im Ostblock die Menschenrechte in concreto verletzt werden, die Initiative der Protestaktionen zu übernehmen. Und in der Bundesrepublik nicht nur betreffs der DDR und der sozialistischen Regimekritiker.
Andererseits halte ich es für sehr wichtig, die schon begonnenen theoretischen Diskussionen über den Charakter des Systems des ,realen Sozialismus' weiterzuführen. Nicht nur über die ,Alternative' sprechen, sondern durch die geschichtlichen Zusammenhänge, einerseits zwischen den vorrevolutionären Umständen und bestimmten Zügen der Sozialistischen Theorie, andererseits dem Gesellschaftszustand des ,realen Sozialismus', klären wollen!' (ams gruppe)
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| In Magdeburg hat sich eine Bürgerinitiative für einen "Gedenktag 20.Juli" zusammengeschlossen. Ein daran beteiligter Bundeswehroffizier nannte als Ziel, "junge Leute zu beherztem Handeln" zu motivieren, indem der in der DDR vernachlässigte Widerstand des Militärs und der Adligen verstärkt ins Gedächtnis gerufen werde. Wertvoll ist die Initiative allerdings vor allem auch wegen des zunehmenden Verschwindens des historischen 20. Juli aus dem kollektiven Gedächtnis des wiedervereinigten Deutschlands.
Die offizielle Geschichtsschreibung der DDR, deren negativer Einfluß jetzt in Magdeburg gerade wieder zu Recht beklagt worden ist, hatte mit ihrer Polemik gegen den "Interessenputsch der Junker, Monopolisten und Reaktionäre" vorweggenommen, was im Westen ab Mitte der sechziger Jahre vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen in die Deutungen der Historiographen des Widerstandes einfloß: Die Vorstellungen der verschiedenen Widerstandsgruppen für die Zeit nach dem Putsch wurden vom Blickwinkel des bundesrepublikanischen Parlamentarismus aus durchleuchtet und dann in "reaktionär" oder "progressiv" geschieden (so beispielsweise bei Hans Mommsen: "Gesellschaftsbild und Verfassungspläne des deutschen Widerstandes", 1966).
Parallel zur Herabsetzung des militärischen Widerstands verbreitete sich die ebenfalls aus dem offiziösen Ritus der DDR übernommene Deutung des 8. Mai 1945 als "Tag der Befreiung vom Faschismus". Auf eine gewisse Weise mag hier ein Konnex vorliegen, und zwar innerhalb einer vulgär-säkularisierten Form der lutherischen Rechtfertigungslehre: Die Deutschen – durch eigene Schuld unter dem hitleristischen Joch – konnten, ja durften nur von außen, durch die Alliierten befreit werden. Die Versuche der Verschwörer, die Ehre der Nation durch eigenes Handeln, eigenes Opfer wiederherzustellen, müssen in dieser Sicht wie die bekämpfte "Werkgerechtigkeit" erscheinen, die dem "Allein-aus-Gnade" entgegensteht: Nur die jenseitige Instanz – hier also die Siegermächte – kann Vergebung erteilen. Aus dieser Sichtweise kommt jeder Versuch, die totale Niederlage abzuwenden, einem Verrat am Sinn und Ziel der Geschichte, der "Vorsehung" mit umgekehrten Vorzeichen also, gleich; von hier aus kann nur verworfen werden, was Henning von Tresckow nach dem gescheiterten Putsch erhoffte: "Wenn einst Gott Abraham verheißen hat, er werde Sodom nicht verderben, wenn auch nur zehn Gerechte darin seien, so hoffe ich, daß Gott auch Deutschland um unsretwillen nicht vernichten wird." Die Entschlossenheit des Patrioten schmeckt den heutigen Antifaschisten nicht, denn für ihr Weltbild benötigen sie das Finis Germaniae, damit allein der Hinweis auf jene zwölf Jahre genügt, um jedwede deutsche oder preußische Tugend als diskreditiert abzutun. Sie lehnen sich an das Diktum Hitlers an, der bereits 1939 fast wie in einer Vorahnung über die Maximen der gegen ihn aufbegehrenden Frondeure meinte: "Leute, die von Patriotismus nicht bloß reden, sondern ihn zum einzigen Motiv ihres Handelns machen, sind suspekt." Was in der Tat für viele heutzutage verwirrend erscheint, ist der Mangel an jeglichem Utilitarismus in der Motivation der Verschwörer. So stellt der Historiker und Stauffenberg-Biograph Peter Hoffmann fest: "Nutznießer konnte nur das überlebende deutsche Volk sein, auch in einer noch nicht konzipierbaren Weise das ’Reich‘."
Sträubt man sich gegen die antifaschistischen Umdeutungen, wertet man den 8. Mai 1945 als Tag der (nicht nur militärischen) Niederlage, so erschließt sich gerade darin der Sinn eines feierlichen nationalen Gedenkens an den 20. Juli 1944. In der Rede "Was ist eine Nation?", gehalten 1882 in Paris, erläuterte Ernest Renan seine These vom "täglichen Plebiszit", welches das Dasein der Nation bestimme. Dem "gemeinsamen Wollen in der Gegenwart" liege auch ein "gemeinschaftliches Erbe von Ruhm und von Reue" zugrunde. "Die nationalen Erinnerungen und die Trauer wiegen mehr als Triumphe, denn sie erlegen Pflichten auf, sie gebieten gemeinschaftliche Anstrengungen."
Genau hier liegt aber die Crux, die das offizielle Gedenken an den 20. Juli 1944 in der Bundesrepublik bereits bestimmt hat, als es noch verbreiteter war. Während des Verneigens vor den Opfern wurde zunehmend einerseits die Tat, also
der Versuch, Hitler gewaltsam zu beseitigen, andererseits die Gewissensentscheidung zu der Tat gewürdigt. Fortgelassen wurden die politischen Ziele, die man nur schwerlich mit dem Status Quo der Nachkriegszeit in Einklang hätte bringen können.
Unverhohlen fördert dies ein Vortrag Richard von Weizsäckers zutage, den er 1964 in Ost-Berlin hielt: "Was vom 20. Juli 1944 fortwirkt, sind nicht historische Zusammenhänge oder politische Berechnungen bei den Verschwörern, sondern ihr Charakter, ihr Gewissen und ihre Tat." Ja, peinlich berührt hätte man in Ost und West schweigen müssen, wären einige Absätze aus dem Entwurf der Regierungserklärung von Goerdeler und Beck zum Fortwirken ausgerufen worden: "Eine endgültige Verfassung kann erst nach Beendigung des Krieges mit Zustimmung des Volkes festgesetzt werden. Denn die Frontsoldaten haben einen Anspruch darauf, hierbei mit besonderem Gewicht mitzuwirken." Oder: "Wir wollen keine Spaltung unseres Volkes. Wir wissen, daß viele aus Idealismus, in Verbitterung über das Diktat von Versailles und seine Auswirkungen, über manche nationale Unwürde in die Reihe der Partei eingetreten sind, andere unter einem äußersten Zwang wirtschaftlicher oder sonstiger Druckmittel ... die einzige Scheidung, die zu vollziehen ist, ist die zwischen Verbrechen und Gewissenlosigkeit auf der einen, zwischen Anstand und Sauberkeit auf der anderen Seite ... Nur wenn wir einig bleiben, allerdings auf der Grundlage von Recht und Anstand, können wir den Schicksalskampf, vor den Gott unser Volk zwingt, bestehen."
Die Eile, zu der der schwerverwundete Graf Stauffenberg in der Rastenburger Führerbaracke getrieben wurde, bewirkte das Fehlen eines knappen Kilogramms Sprengstoff: die Menge, deren Fehlen für das Mißlingen des Staatsstreiches Hauptursache war. Dies erhebt den 20. Juli 1944 zum tragischem Datum, das Scheitern kratzt kein Jota vom Heldentum der Täter. Für das Erinnern der Nation, die selbst-bewußt sein muß, ist er ein aktives Datum, wertvoller als das dröge repetierte "Nie wieder!", das turnusgemäß am 27. Januar oder 8. Mai erschallt.
Der das Attentat, das ihm galt, überlebt hatte, äußerte wenig später: "Ich habe schon oft bitter bereut, mein Offizierkorps nicht so gesäubert zu haben, wie Stalin es tat. Aber ich muß und werde das nachholen." Es hieße, ihm zum unverdienten Erfolg zu verhelfen, holte man den bedeutendsten Widerstand nicht in die "historische Erziehung der Nation" (Peter Hoffmann) zurück.
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